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Die Finanzierung

Wir beraten Sie gerne

Häusliche Krankenpflege SGB V

Ihr Hausarzt benötigt Unterstützung für seine Arbeit bei Ihnen. Hierzu verordnet er eine Maßnahme, wie z. B. Insulin Injektionen, Medikamentengabe, Stützstrümpfe an/ausziehen. 

Diese Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr

Private Leistungen

Wir besprechen, was Sie außerhalb dieser gesetzlichen Unterstützung brauchen und stellen Ihnen nach Absprache und Genehmigung von Ihnen eine private Rechnung über die erbrachten Leistungen

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