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Die Finanzierung

Wir beraten Sie gerne

Häusliche Krankenpflege SGB V

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Ihr Hausarzt benötigt Unterstützung für seine Arbeit bei Ihnen. Hierzu verordnet er eine Maßnahme, wie z. B. Insulin Injektionen, Medikamentengabe, Stützstrümpfe an/ausziehen. 

Diese Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr

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Private Leistungen

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Wir besprechen, was Sie außerhalb dieser gesetzlichen Unterstützung brauchen und stellen Ihnen nach Absprache und Genehmigung von Ihnen eine private Rechnung über die erbrachten Leistungen

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