top of page

Die Finanzierung

Wir beraten Sie gerne

Häusliche Krankenpflege SGB V

​

Ihr Hausarzt benötigt Unterstützung für seine Arbeit bei Ihnen. Hierzu verordnet er eine Maßnahme, wie z. B. Insulin Injektionen, Medikamentengabe, Stützstrümpfe an/ausziehen. 

Diese Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr

​

Die Finanzierung

Private Leistungen

​

Wir besprechen, was Sie außerhalb dieser gesetzlichen Unterstützung brauchen und stellen Ihnen nach Absprache und Genehmigung von Ihnen eine private Rechnung über die erbrachten Leistungen

​

​

Pflegeversicherung SGB XI

​

Ihre Pflegeversicherung deckt einen Teil unserer Leistungen ab. Wir besuchen sie zu Hause und machen Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag, nachdem wir zusammen besprochen haben, welche Tätigkeiten wir übernehmen.

Die Pflegekasse übernimmt dann den Teil,

welcher für Ihren Pfleggrad vorgesehen ist.

 

bottom of page